MONTAGEVORSCHRIFTEN
GO FOR POOL


Das Fundament


Das Becken muss unbedingt auf einer ebenen, harten, formbeständigen Fläche, wie etwa einer Betonsohle (durchgehendes Fundament, das aus einer Stahlbetonplatte besteht), aufgebaut werden. Die Träger zur Wandverstärkung müssen nach dem Fundamentplan, der in der dem Beckenmodell entsprechenden Montageanleitung enthalten ist, aufgestellt und in Beton eingelassen werden. Die Ihrem Pool entsprechende Montageanleitung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die mechanische Festigkeit der Platte muss den Anforderungen der Norm EN 16582 entsprechen. Die Maße der Platte müssen dafür vorgesehen werden, dass sie den vernünftigerweise vorhersehbaren Lastenkonfigurationen standhält. Wir empfehlen Ihnen, die etwaigen künftigen Ausstattungen, die diese Last ändern könnten, vorausschauend in Betracht zu ziehen. Die technischen Eigenschaften dürfen auf keinen Fall weniger als folgende Werte betragen: Festigkeitsklasse des Betons wenigstens C25/30, Betondosierung wenigstens 350 kg/m² mit einer Baustahlmatte als Bewehrung, deren Klasse wenigstens ST 150/150/5 entsprechend der ADETS-Klassifizierung ist und die tief genug in den Beton einzulassen ist, Mindestdicke der Betonsohle 15 cm unter der gesamten Beckenoberfläche, unter allen Umständen ein stabiler, vollkommen waagerechter Boden ohne jegliche Unebenheit oder Oberflächenfehler als Grundlage.

Die Betonplatte dient als Unterbau für die Holzstruktur. Jede Abweichung von der Horizontalität wird nach Befüllen des Pools wahrnehmbar sein. Auch beträchtliche Oberflächenfehler können die Qualität Ihres Poolbodens beeinträchtigen.

Beim Pooleinbau muss Folgendes in Betracht gezogen werden:

  1. die städtebauliche Regelung (Baufläche, Abstandsfläche zu Grundstücksgrenzen),
  2. die Sonneneinstrahlung und die Ausrichtung zu den vorherrschenden Winden,
  3. das Vorhandensein etwaiger erdverlegter Kabel und Leitungen.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren GoForPool-Händler.

Die Aufschüttung und die Dränage

Sofern der Pool in den Erdboden eingebaut werden könnte, darf keine seiner Holzkomponenten in Kontakt kommen mit: dem Erdreich, dem stabilisierten Sand oder dem Kies 7-14. Wenn das bei Ihrem Pool der Fall ist, müssen folgende Anweisungen unbedingt beachtet werden, da andernfalls die 10-jährige Garantie gegen Insekten- und Pilzbefall erlischt.

  • Die Außenseite des eingelassenen Teils der Poolwände muss mit einer Noppenbahn umhüllt werden (wie z. B. Platon® oder Delta MS®). Die Noppen müssen zwecks der Lüftung zur Poolwand zeigen.
  • Gut dränierendes Material, das aus stabilisiertem Sand oder Sparbeton (Mischung aus Sand und Zement) besteht, muss zwischen dem Erdreich und der Noppenbahn aufgeschüttet werden. Das aufgeschüttete Material muss eine Mindestbreite von 40 cm aufweisen und entlang dem gesamten eingelassenen Teil der Holzstruktur vorhanden sein.
  • Um die gesamte Peripherie der Betonplatte muss in der Grube eine Dränage (des landwirtschaftlichen Typs) verlegt werden. Diese Dränage muss an einen tief gelegten Ablauf (wenn die Geländebedingungen ein natürliches Abfließen des Wassers erlauben) oder an einen mit einer Pumpe zur Wasserableitung (z. B. Tauchpumpe, die im Idealfall zur Vermeidung der Schlammbildung auf einer Schicht Kies stehen sollte) ausgestatteten Sickerschacht angeschlossen werden.

Das Befüllen des Beckens und das Aufschütten müssen gleichzeitig erfolgen, damit die Druckkräfte sich ausgleichen, sonst könnte der Pool sich verformen! Bei einer Entleerung des Pools (z. B. um an der Poolfolie eine Wartungsarbeit vorzunehmen) müssen die Wände unbedingt abgestützt werden, um zu vermeiden, dass sie das Aufschüttmaterial nach innen schiebt. Vgl. die nebenstehende Zeichnung, die alle hier angesprochenen Punkte zusammenfasst.

Indem Sie bei uns eine Bestellung aufgeben, wird davon ausgegangen, dass Sie allen unseren Garantiebedingungen zustimmen.

Die Bohlen aus behandeltem Kiefernholz

Das Kesseldruckverfahren ermöglicht eine Garantieleistung von 10 Jahren auf die Holzbehandlung. Diese Garantie deckt nur die Behandlung der Hölzer ab, d. h. sie gilt nur in Bezug auf die schützende Wirkung auf das Holz gegen den Befall mit Pilzen, holzfressenden Insekten oder Fäule während des festgelegten Zeitraums.

Im Rahmen dieser Garantie besteht die einzige Verpflichtung des Verkäufers darin, das als fehlerhaft anerkannte Element kostenfrei zu ersetzen oder zurückzuzahlen. Wir übernehmen nicht die etwaigen Kosten, die sich aus der Montage, der Demontage, der Entleerung, der Füllung, der Nichtnutzung, Fahrten, dem Gewinnausfall, oder dem Porto ergeben.

Weil das Holz ein natürliches, lebendiges Material ist, wird von der Vertrautheit und dem Einverständnis mit seinen Bewegungen und seinen Eigenschaften ausgegangen. Da die trocknungsbedingten Risse, die leichten Verformungen, die Astlöcher oder das Vergrauen der Hölzer keinen Einfluss auf die Beständigkeit haben, werden die Stabilität und/oder die Nutzung der Waren nicht von der Garantie abgedeckt.

Jedes Produkt, das in den Erdboden eingelassen, in Bodenkontakt oder aufgestellt ist, und an dem ein Zuschnitt oder eine Änderung vorgenommen worden ist, verliert den Garantieanspruch. Der Handlauf wird nicht garantiert, sofern es bewiesen werden kann, dass er nicht angemessen behandelt oder dass die Behandlung nicht wiederholt worden ist.

Sonstige Bestandteile

Die anderen Bestandteile unserer Pools als das Holz werden ausschließlich von der Garantie ihrer jeweiligen Hersteller abgedeckt.

Falls Probleme auftreten, wird sich unser Eingreifen auf die Garantieleistung unseres Lieferanten unter den von ihm bestimmten Bedingungen beschränken. Bitte sprechen Sie uns also an, bevor Sie jegliche Initiative ergreifen, damit wir Ihnen die Verfahrensweise erklären können.

Im Rahmen dieser Garantie besteht die einzige Verpflichtung des Lieferanten darin, das als fehlerhaft anerkannte Element von seinen Diensten kostenfrei ersetzen oder zurückzahlen zu lassen.

Zur Inanspruchnahme der Garantie muss jedes Produkt vorab vom Kundendienst des Lieferanten geprüft werden, dessen Einwilligung für jede Ersetzung erforderlich ist.

Die etwaigen Kosten, die sich aus der Montage, der Demontage, der Entleerung, der Füllung, der Nichtnutzung, Fahrten, dem Gewinnausfall, oder dem Porto ergeben, werden nicht vom Lieferanten übernommen.

Die Garantie auf die Poolfolie gilt nur insofern, als unsere Anweisungen strikt beachtet worden sind. Auf Löcher, Risse, Schnitte, die Farbe, Falten, die Maßbeständigkeit und Flecken wird keine Garantie geleistet (vgl. Herstellergarantie).

Das Befüllen der Poolfolie oder das Ausschneiden (Flanschen) der Einbauteile gilt als stillschweigende Annahme der Poolfolie in dem Zustand, in dem sie geliefert worden ist (Farbe, Abmessungen). Es ist dringend davon abzuraten, das Wasser mit Mitteln zu behandeln, die Metallsalze enthalten. Die Fleckenbildung und die Pilzentwicklung, die auf eine fehlerhafte Wasserpflege oder auf Bakterien zurückzuführen sind, werden nicht von der Garantie abgedeckt.

Auf die Edelstahlleiter wird keine Garantie geleistet, sofern eine Wasserpflege mittels Salzelektrolyse stattfindet. Im Allgemeinen wird kein metallischer Bestandteil des Beckens im Falle einer Behandlung mit Salzelektrolyse garantiert.

Bitte aufmerksam lesen:

  1. Die GoForPool-Bausätze können in die Erde eingelassen oder frei aufgestellt werden (ggf. mit separat erhältlichen metallischen Verstärkungsträgern für Becken, die um wenigstens 30 bzw. 50 cm aus dem Erdboden herausragen).
  2. In den Tabellen auf Seiten 14 bis 17 werden die Bezeichnung, das Innen- und Außenmaß, die Wasseroberfläche, die Beckentiefe, das Kubikmetervolumen auf Höhe der Wasserlinie, die Zusammensetzung des Bausatzes und die Anzahl optionaler Träger, die für eine oberirdische Poolhöhe ab 30 bzw. 50 cm erforderlich sind, angegeben.
  3. Der Pool wird mit einer Poolfolie ausgestattet und entspricht der Dichtheitsklasse W* (* Herstellerdaten nicht verfügbar).
  4. Im Durchschnitt kann die Montage schätzungsweise innerhalb von 1 bis 4 Tagen je nach Poolgröße, Poolmodell und Einbauart exkl. Erdarbeiten, Fundamentarbeiten und Füllung von 2 Personen durchgeführt werden.
  5. Die Garantien werden in der obenstehenden Tabelle aufgeführt.
  6. Der Käufer muss sich nach den örtlichen Bauvorschriften erkundigen, um von allen anwendbaren Installationsanforderungen Kenntnis zu nehmen.
  7. SICHERHEITSHINWEIS „Die Benutzung eines Schwimmbeckens setzt die Beachtung der Sicherheitsregeln voraus, die in der Wartungs- und Benutzeranleitung dargelegt werden. Um jegliche Gefahr des Ertrinkens oder schwerer Verletzungen vorzubeugen, muss der Absicherung des Zugangs zum Pool besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, insbesondere für Kinder unter 5 Jahren, die während des Badens jederzeit unter der Aufsicht eines Erwachsenen sein müssen.“